Kindertagespflege

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Die familiennahe Betreuungsform der Kindertagespflege bietet die Möglichkeit flexibel auf die Bedürfnisse des Kindes und der Sorgeberechtigten einzugehen. Im Haushalt der qualifizierten Tagesmutter werden Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren individuell betreut und gefördert.

 

Damit schafft der Landkreis in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus eine alternative und ergänzende Möglichkeit der Kinderbetreuung.

Seit 2006 sind wir, das GenerationenNetz, vom Landratsamt Bad Kissingen mit dem Bereich Kindertagespflege betraut. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt in Bad Kissingen, erhalten Eltern, Alleinerziehende und Tagespflegepersonen im Landkreis fachliche Hilfestellung.

 

Direkt zum Thema:

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Beratung & Vermittlung für Sorgeberechtigte

SIND SIE AUF DER SUCHE NACH EINEM BETREUUNGSPLATZ?

Hier gelangen Sie zum Elternportal Little Bird.

 

Nachdem Sie sich registriert haben, kommen Sie über diesen Link direkt auf unsere Seite, um Ihre Betreuungsanfrage starten zu können:

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer passenden Kindertagespflegeperson im Landkreis Bad Kissingen.

 

Warum ist eine Tagesmutter* gut für mein Kind?

Ihr Kind spielt und lernt in der Kleingruppe.

Eine Tagesmutter darf maximal 5 Tagespflegekinder gleichzeitig betreuen. Dadurch kann Ihr Kind in einem geschützten Rahmen von und mit anderen Kindern lernen.

Ihr Kind wird ganzheitlich und individuell gefördert.

Die Tagesmutter unterstützt die Kinder in ihrer Entwicklung und kann aufgrund der Kleingruppe auf die jeweiligen Fähigkeiten gezielt eingehen.

Ihr Kind wird familiennah betreut.

Die Kinder finden bei der Tagesmutter eine sichere häusliche Umgebung vor, in der sie spielen und sich bewegen können. Oft können die Kinder dort den Umgang mit Haustieren erleben.

Ihr Kind unternimmt gemeinsame Aktivitäten mit der Gruppe.

Durch gemeinsames Spielen verbessern die Kinder ihre Kooperations- und Sozialfähigkeit. Die Kinder werden aber auch in den Alltag miteinbezogen und erlernen dadurch wichtige Kompetenzen. Die Kinder erleben sich als wertvoll und wichtig, wenn sie z.B. beim Kochen und Tischdecken helfen oder sich um selbst angebaute Pflanzen kümmern.

Ihr Kind wird durch eine feste Bezugsperson betreut.

Die Kinder müssen sich nur auf eine neue Bezugsperson einstellen. Während der Eingewöhnungszeit können die Kinder die Tagesmutter als liebevolle und sichere Basis wahrnehmen, auf die sie sich verlassen und der sie vertrauen können. Auch bei den Eltern schaffen das Kennenlernen der Tagesmutter, ein Besuch in ihren Räumlichkeiten und die Eingewöhnung Sicherheit.

 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Ihr Kind kann auch während Randzeiten von einer Tagesmutter betreut werden.

Die Kindertagespflege bietet die Möglichkeit der Betreuung auch außerhalb der Öffnungszeiten von Kindergarten, Kinderkrippe, Schule oder Hort. Hierbei kann die Tagespflege ergänzend zu anderen Betreuungsformen genutzt werden.

Ihr Kind ist durch unser Ersatzbetreuungssystem auch im Krankheitsfall der Tagesmutter betreut.

Die Tagesmutter und ihre Tagespflegekinder treffen sich regelmäßig in ihrer Ersatzbetreuungsgruppe. So lernen die Kinder bereits vor einer notwendigen Ersatzbetreuung die anderen Tagesmütter und deren Räumlichkeiten kennen. Die Gruppen umfassen zwischen 2 bis 5 Tagesmütter und orientieren sich vor allem an räumlicher Nähe.

 

Geprüfte Qualität

Alle Tagespflegepersonen durchlaufen vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Eignungsüberprüfung.

Diese umfasst die persönliche, räumliche und kooperative Kompetenz der Interessenten. So wird die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und eines ärztlichen Attests verlangt, ein Hausbesuch wird durchgeführt und das Mehrgenerationenhaus und das Jugendamt führen Bewerbungsgespräche mit allen angehenden Tagesmüttern.

Ihr Kind wird von einer qualifizierten Tagesmutter betreut.

Unsere Tagesmütter absolvieren mindestens eine 160 Unterrichtseinheiten umfassende Qualifizierung. In dieser erhalten sie fachliches und praktisches Wissen über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Zudem sind die Tagesmütter verpflichtet sich jedes Jahr mit mindestens 15 Unterrichtseinheiten weiterzubilden.

Um Ihr Kind in einer sicheren Umgebung spielen zu lassen, überprüfen wir die Räumlichkeiten.

Diese Überprüfung findet vor Beginn der Tätigkeit der Tagesmutter statt. Auch bei aktiven Tagesmüttern gewährleisten unangemeldete Hausbesuche die Qualität der Tagespflege.

 

Finanzierung

Ein Großteil der Kosten für die Betreuung bei der Tagesmutter kann durch den Landkreis Bad Kissingen übernommen werden.

Die Übernahme ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es muss lediglich ein Elternbeitrag entrichtet werden. Das Angebot ist für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren.

Die Tagespflegekosten sind vergleichbar mit den Kosten für eine Kinderkrippe.

Die Höhe des Elternbeitrags errechnet sich aus den Buchungsstunden pro Woche und kann in der Kostentabelle auf der Homepage des Landkreises Bad Kissingen eingesehen werden.

Bei finanzschwachen Familien kann der Eigenanteil verringert oder vollständig entfallen.

Dies wird nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (z.B. Antrag auf Förderung, Mietvertrag, Leistungsbescheid) vom Landratsamt überprüft.

Wir übernehmen für Sie die Suche nach der geeigneten Tagesmutter.

Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Wünsche. Eine Grafik, in welchen Ortschaften eine Tagesmutter betreut, finden Sie nachfolgend.

tagesmuetter uebersicht

Sie erhalten individuelle Beratung zur Kindertagespflege.

Vereinbaren Sie einen Termin und wir können Ihr Anliegen im persönlichen Gespräch klären.

Ansprechpartner:

Ann-Kathrin Spiegel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0971 / 699 33 84

Zentrale: 0971 /699 33 81


Qualifizierung für angehende Tagespflegepersonen

Neuer Qualifizierungskurs März 2024
(Flyer zum Download)

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei: Ann-Kathrin Spiegel

Ihre Vorteile als Tagesmutter

Sie können Familie und Beruf optimal vereinbaren.

Sie können zusammen mit den Tagespflegekindern gleichzeitig auch Ihre eigenen Kinder betreuen und ihnen eine förderliche Spiel- und Lernwelt bieten.

Sie können ihren Arbeitsumfang selbst festlegen.

Sie entscheiden, zu welchen Zeiten Sie eine Betreuung anbieten und wie hoch Ihr Betreuungsumfang ausfällt.

Sie dürfen die Entwicklung von Kindern mitgestalten und -erleben.

Sie gestalten Ihr Konzept für Ihre Tagespflegestelle und legen dementsprechend pädagogische Schwerpunkte fest. So können Sie eigene Ideen unmittelbar umsetzen und Aktivitäten nach Ihren Vorstellungen gestalten.

Sie erhalten Unterstützung und Beratung durch das GenerationenNetz und das Jugendamt.

Während Ihrer gesamten Tätigkeit als Kindertagespflegeperson erhalten Sie Hilfe und Beratung in allen fachlichen Angelegenheiten.

 

Voraussetzungen

Persönliche Eignung

Vor Beginn der Tätigkeit wird Ihre persönliche Eignung durch Bewerbungsgespräche mit dem GenerationenNetz und dem Jugendamt überprüft. Ergänzend findet ein Hausbesuch, die Vorlage erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse und ärztliche Attests von Ihnen und aller Mitbewohner über 14 Jahren statt.

Sachkompetenz

Diese erwerben Sie innerhalb der 160 Unterrichtseinheiten im Qualifizierungskurs. Hierbei werden Ihnen alle notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse für Ihre zukünftige Tätigkeit vermittelt. Durch den Hospitationstag erleben Sie den Alltag der Kindertagespflege bei einer erfahrenen Tagesmutter. Der Kurs findet je nach Anmeldungen jährlich statt.

Räumlichkeiten

Die grundsätzliche Eignung ihrer Räumlichkeiten für die Kindertagespflege (u.a. Größe, Raumaufteilung) wird beim Hausbesuch überprüft. Gegebenenfalls notwendige Änderungen aufgrund der Kindersicherheit werden mit Ihnen abgesprochen und müssen vor Beginn der Tätigkeit umgesetzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie nicht bei sich zu Hause, sondern in einer separat angemieteten Wohnung betreuen.

Kooperationsbereitschaft

Ihre Kooperationsbereitschaft bei der Zusammenarbeit mit dem GenerationenNetz und dem Jugendamt zeichnet sich unter anderem durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Ersatzbetreuungstreffen aus.

 

Qualifizierung

Praktische und theoretische Kenntnisse werden vermittelt.

Zu den Inhalten gehören die Themen Kommunikation und Kooperation, Bildung in der Kindertagespflege, Förderung und Entwicklung. Ergänzend zu den Aspekten Ihrer Selbstständigkeit erfolgt die Information über rechtliche Gesichtspunkte.

Sie erwerben die Zertifizierung als qualifizierte Kindertagespflegeperson.

Sie erhalten diese nach Abschluss des Kurses und mit erfolgreichem Absolvieren der Zwischen- und Abschlussprüfung. Sie erhalten im Anschluss Ihre Pflegeerlaubnis, mit der Sie bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen dürfen.

Jedes Jahr stellen wir kostenfreie Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Diese umfassen pädagogische Themen, wie „Spielen und Spielräume gestalten“ und „Medienerziehung“.

Als pädagogisches Fachpersonal (u.a. Erzieherin, Kinderpflegerin) benötigen Sie lediglich eine Kurzqualifizierung.

Diese umfasst Aspekte die speziell in der Kindertagespflege auf Sie zukommen, wie Selbständigkeit oder Betreuung in der eigenen Wohnung. Informieren Sie sich bei uns über die Gestaltung und die Möglichkeiten einer Kurzqualifizierung.

 

Vergütung

Sie sind als Tagesmutter selbständig und freiberuflich tätig.

Dadurch können Sie selbst Ihren Arbeitsumfang festlegen. Zudem ist es möglich auch neben einem Hauptberuf als Tagesmutter zu arbeiten.

Sie erhalten öffentliche Zuschüsse, wenn Sie als Tagesmutter arbeiten.

Die Hälfte der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung können Sie sich zurückerstatten lassen. Die Kosten für die Unfallversicherung werden vollständig vom Landratsamt übernommen.

Sie erhalten eine kompetenz- und leistungsorientierte Vergütung.
Sie werden nach Buchungszeiten und nach Anzahl der Betreuungsverhältnisse bezahlt. Die Bezahlung erfolgt bei öffentlicher Förderung unkompliziert direkt durch den Landkreis.

 

Kompetente Beratung und Unterstützung

Bei uns erhalten Sie Informationen über die Tätigkeit als Tagesmutter.

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Arbeit als Tagesmutter. Sollten Sie zum Beispiel Fragen zur (Kurz)Qualifizierung oder Vermittlung haben, wenden Sie sich an uns.

Bei uns erhalten Sie Unterstützung bei der Abwicklung der Formalitäten.

Sie erhalten bei uns ausführliche Erklärungen zu notwendigen Formularen und die entsprechenden Vorlagen, wie Antrag auf Pflegeerlaubnis oder Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses.

Bei uns erhalten Sie Unterstützung bei der Vermittlung von Tagespflegekindern

Bei der Vermittlung berücksichtigen wir Ihre Wünsche, Ihre individuellen Betreuungszeiten, den Rahmen Ihres Betreuungsumfangs sowie das Alter der Kinder. Die endgültige Entscheidung über den Beginn eines Betreuungsverhältnisses liegt bei Ihnen.

Bei uns erhalten Sie individuelle Beratung.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin, dann können wir Ihre Fragen im persönlichen Kontakt klären.

 

 

Assistenzkraft

Ihre Arbeit in der KiTa

Als Assistenzkraft können Sie in Kindertageseinrichtungen, wie Kindergarten oder Kinderkrippe arbeiten. Dort sind Sie als pädagogische Hilfskraft angestellt und unterstützen das Team in der alltäglichen Arbeit mit den Kindern und im Tagesablauf der Einrichtung.

 

Bildung von Anfang an

Ein Großteil Ihrer Arbeit in der KiTa konzentriert sich auf die Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder. Hier können Sie von Anfang an Bildungsprozesse begleiten und die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen.

 

Qualifizierung

Eine Qualifizierung im Gesamtumfang von 200 Unterrichtseinheiten ist notwendig, um als Assistenzkraft arbeiten zu dürfen. Diese unterteilt sich in Modul 1 mit 160 Unterrichtseinheiten und Modul 2 mit 40 Unterrichtseinheiten.

Die 160 Unterrichtseinheiten können Sie über unsere Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson absolvieren. So können Sie direkt in Modul 2 einsteigen.

 

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Ansprechpartner:

Ann-Kathrin Spiegel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0971 /699 33 81

 

Weiterführende Links:

Kindertagespflege Landkreis Bad Kissingen

 

*Es sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die weibliche Form verwendet.

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MGH Bad Kissingen Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales